Maßnahmen der Ergotherapie

Die Maßnahmen der Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.

Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.

Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung.

Maßnahmen der Ergotherapie dürfen bei Kindern dann nicht verordnet werden, wenn an sich störungsbildspezifische heilpädagogische/sonderpädagogische Maßnahmen zur Beeinflussung geboten sind. Sind heilpädagogische oder sonderpädagogische Maßnahmen nicht durchführbar, dürfen Maßnahmen der Ergotherapie nicht an deren Stelle verordnet werden. Neben heilpädagogischen Maßnahmen darf die Ergotherapie nur bei entsprechender medizinischer Indikation verordnet werden.

Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel. Die in Anlage 2 dieser Richtlinien genannten

bulletMaßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Anlage 1 nicht nachgewiesen ist und
bulletMaßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind,

sind keine verordnungsfähigen Heilmittel im Sinne dieser Richtlinien.

Gleiches gilt für den Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen, jedoch nicht für die in der Anlage 2 genannte Indikation anerkannt ist.

Motorisch-funktionelle Behandlung

Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

bulletAbbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster,
bulletAufbau und Erhalt physiologischer Funktionen,
bulletEntwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik,
bulletEntwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer,
bulletVerbesserung von Gelenkfunktionen, einschl. Gelenkschutz,
bulletVermeidung der Entstehung von Kontrakturen,
bulletNarbenabhärtung,
bulletDesensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
bulletSchmerzlinderung,
bulletErlernen von Ersatzfunktionen,
bulletVerbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

bulletDesensibilisierung und Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen,
bulletKoordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen,
bulletVerbesserung der Körperwahrnehmung,
bulletHemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen,
bulletStabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion,
bulletKompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen,
bulletEntwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten und der zwischenmenschlichen Beziehungen,
bulletErlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
bulletVerbesserung der Mund- und Essmotorik,
bulletVerbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.

Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung

Ein Hirnleistungstraining / eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

bulletVerbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung,
bulletErlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
bulletVerbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.

Psychisch-funktionelle Behandlung

Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

bulletVerbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung,
bulletVerbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung,
bulletVerbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung,
bulletVerbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung,
bulletVerbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozio-emotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit,
bulletVerbesserung der kognitiven Funktionen,
bulletVerbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens,
bulletVerbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten.

Therapieergänzende Maßnahmen

Die nachstehend genannten Maßnahmen können als therapeutisch erforderliche Ergänzung nach Vorgabe des Heilmittelkatalogs nur als ergänzendes Heilmittel zu den Heilmitteln nach 20.1 bis 20.2 verordnet werden.

Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie)

Die thermischen Anwendungen (Wärme-/Kältetherapie, vgl. Nr. 17.7) sind zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dienen.

Herstellung und Anpassung temporärer ergotherapeutischer Schienen

Die Herstellung und individuelle Anpassung von temporären ergotherapeutischen Schienen ist als zusätzliche Maßnahme zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes "Heilmittel“ dann verordnungsfähig, wenn dies zur Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung notwendig ist.