| |
Maßnahmen der
Ergotherapie
Die Maßnahmen der Ergotherapie
(Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) dienen der Wiederherstellung,
Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der
krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und
kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.
Sie bedienen sich komplexer aktivierender
und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von
adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen
und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.
Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-,
Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung.
Maßnahmen der Ergotherapie dürfen bei
Kindern dann nicht verordnet werden, wenn an sich
störungsbildspezifische heilpädagogische/sonderpädagogische Maßnahmen
zur Beeinflussung geboten sind. Sind heilpädagogische oder
sonderpädagogische Maßnahmen nicht durchführbar, dürfen Maßnahmen der
Ergotherapie nicht an deren Stelle verordnet werden. Neben
heilpädagogischen Maßnahmen darf die Ergotherapie nur bei entsprechender
medizinischer Indikation verordnet werden.
Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören
die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel. Die in
Anlage 2 dieser Richtlinien genannten
| Maßnahmen, deren therapeutischer
Nutzen nach Maßgabe der Anlage 1 nicht
nachgewiesen ist und |
| Maßnahmen, die der persönlichen
Lebensführung zuzuordnen sind, |
sind keine verordnungsfähigen Heilmittel
im Sinne dieser Richtlinien.
Gleiches gilt für den Einsatz von
Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen, jedoch nicht für
die in der Anlage 2 genannte Indikation anerkannt ist.
Motorisch-funktionelle Behandlung
Eine motorisch-funktionelle Behandlung
dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der
motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren
Nervensystems und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie
umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
| Abbau pathologischer Haltungs- und
Bewegungsmuster, |
| Aufbau und Erhalt physiologischer
Funktionen, |
| Entwicklung oder Verbesserung der
Grob- und Feinmotorik, |
| Entwicklung oder Verbesserung der
Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer,
|
| Verbesserung von Gelenkfunktionen,
einschl. Gelenkschutz, |
| Vermeidung der Entstehung von
Kontrakturen, |
| Narbenabhärtung, |
| Desensibilisierung bzw.
Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen, |
| Schmerzlinderung, |
| Erlernen von Ersatzfunktionen,
|
| Verbesserung der eigenständigen
Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen. |
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung
dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der
sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit den daraus
resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen
zum/zur
| Desensibilisierung und
Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen, |
| Koordination, Umsetzung und
Integration von Sinneswahrnehmungen, |
| Verbesserung der Körperwahrnehmung,
|
| Hemmung und Abbau pathologischer
Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen,
|
| Stabilisierung sensomotorischer und
perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion,
|
| Kompensation eingeschränkter
praktischer Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven
Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen, |
| Entwicklung und Verbesserung im
situationsgerechten Verhalten und der zwischenmenschlichen
Beziehungen, |
| Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
|
| Verbesserung der Mund- und Essmotorik,
|
| Verbesserung der eigenständigen
Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen. |
Hirnleistungstraining /
neuropsychologisch orientierte Behandlung
Ein Hirnleistungstraining / eine
neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie
krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen,
insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden
Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur
| Verbesserung und Erhalt kognitiver
Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit,
Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung,
|
| Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten,
|
| Verbesserung der eigenständigen
Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen. |
Psychisch-funktionelle Behandlung
Eine psychisch-funktionelle Behandlung
dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der
psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus
resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen
zum/zur
| Verbesserung und Stabilisierung der
psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation,
Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der
Tagesstrukturierung, |
| Verbesserung eingeschränkter
körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und
Körperwahrnehmung, |
| Verbesserung der Körperwahrnehmung und
Wahrnehmungsverarbeitung, |
| Verbesserung der Realitätsbezogenheit,
der Selbst- und Fremdwahrnehmung, |
| Verbesserung des situationsgerechten
Verhaltens, auch der sozio-emotionalen Kompetenz und
Interaktionsfähigkeit, |
| Verbesserung der kognitiven
Funktionen, |
| Verbesserung der psychischen
Stabilisierung und des Selbstvertrauens, |
| Verbesserung der eigenständigen
Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten. |
Therapieergänzende Maßnahmen
Die nachstehend genannten Maßnahmen
können als therapeutisch erforderliche Ergänzung nach Vorgabe des
Heilmittelkatalogs nur als ergänzendes Heilmittel zu den Heilmitteln
nach 20.1 bis 20.2 verordnet werden.
Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie)
Die thermischen Anwendungen
(Wärme-/Kältetherapie, vgl. Nr. 17.7) sind zusätzlich zu einer
motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als
ergänzendes Heilmittel dann verordnungsfähig, wenn sie einer notwendigen
Schmerzreduzierung bzw. Muskeltonusregulation dienen.
Herstellung und Anpassung temporärer
ergotherapeutischer Schienen
Die Herstellung und individuelle
Anpassung von temporären ergotherapeutischen Schienen ist als
zusätzliche Maßnahme zu einer motorisch-funktionellen oder
sensomotorisch-perzeptiven Behandlung als ergänzendes "Heilmittel“ dann
verordnungsfähig, wenn dies zur Durchführung der ergotherapeutischen
Behandlung notwendig ist.
|
|
|